https://www.straeb.de/
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und bringt verbindliche Vorschriften für alle Unternehmen mit sich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Ein-Mann-Betrieb oder ein Großunternehmen handelt.
Die DSGVO umfasst verschiedene Maßnahmen, Pflichten und Vorgaben, die je nach Unternehmensgröße und -art unterschiedlich umfangreich sind. Für alle Unternehmen gelten jedoch die sogenannten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), die den Schutz der Daten sicherstellen.
Wir, die Grabowski Sicherheitstechnik GmbH, unterstützen Sie bei der Umsetzung der TOM. Diese korrekt umzusetzen und zu dokumentieren, ist eine zentrale Anforderung der DSGVO.
Als zertifizierter Fachbetrieb für Zutrittskontrollsysteme bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen – von Stand-Alone-Systemen bis hin zu umfassenden Komplettlösungen, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Wir beraten Sie gerne!
Ein wichtiger Aspekt, der eng mit dem IT-Datenschutz verknüpft ist, betrifft den ordnungsgemäßen Schutz von Räumen und Türen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre sensiblen Daten sicher gelagert werden. Jeder Zugriff wird protokolliert, sodass Sie nachvollziehen und im Bedarfsfall nachweisen können, wer zuletzt Zugriff auf Ihre gesicherten Räume hatte.
Damit haben Sie nicht nur die rechtlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch den physischen Schutz Ihrer Daten sichergestellt. Ein besonderer Vorteil: Die Installation der Systeme kann ohne aufwendige Kabelverlegung erfolgen.
Diese Hersteller führen wir in unserem Sortiment: